Garantiebedingungen

Bestimmungen zu Leistungen, Gewährleistungsdauer und Geltungsbereich

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Bestimmungen zur Rechtslage klare Aussagen verlangen. Eine persönliche Betrachtung des einzelnen Falles liegt uns aus Verbundenheit zu unseren Kunden selbstverständlich am Herzen.

Die Garantie für ein neues Instrument beträgt grundsätzlich 5 Jahre und beginnt mit der Auslieferung an den Ersterwerber (den Endkunden). Alle Instrumente sind in den ersten zwei Jahren nach Auslieferung ab Werk als neu anzusehen, soweit keine Gebrauchsspuren erkennbar sind. Nach Fertigstellung des Instruments ist eine entsprechende Standzeit beim Fachhandel als stabilisierend und wertneutral anzusehen.

Um uns die Übergabe anzuzeigen, haben der Ersterwerber/der Fachhändler/das C. Bechstein Centrum 90 Tage Zeit. Die Anzeige der Übernahme des Instrumentes erfolgt in der Regel durch die Übersendung der am Ende beigefügten Garantie-Registrierungskarte.

Die von C. Bechstein übernommene Garantie gilt nur, soweit die im Kaufvertrag übernommene (auch gesetzliche) Gewährleistung den Mangel nicht abdeckt. Die Garantie gilt weltweit. Der Kauf muss bei einem autorisierten Fachhändler erfolgt sein. Die aktuelle Liste der autorisierten Fachhändler finden Sie z.B. unter www.bechstein.com.

Zeigt sich im Verlauf der Garantiezeit ein Verarbeitungs- oder Materialfehler, hat der Ersterwerber seinen Fachhändler oder C. Bechstein unverzüglich zu informieren und eine Untersuchung des Instrumentes durch einen Mitarbeiter von C. Bechstein zu gestatten.

Der Ersterwerber hat im Falle der berechtigten Inanspruchnahme der Garantie Anspruch auf Nachbesserung oder Reparatur. Das Wahlrecht liegt bei C. Bechstein. C. Bechstein kann die Reparatur selbst, durch den Fachhändler oder durch andere geeignete Fachleute besorgen. Nachbesserungs- und Reparaturarbeiten können in zumutbarem Umfang am Standort des Instrumentes oder anderenfalls auf Forderung von C. Bechstein in der Werkstatt des Fachhändlers, in einer anerkannten Fachwerkstätte oder in den C. Bechstein-Werken erfolgen. In diesem Zusammenhang entstehende Transportkosten gehen zu Lasten des Ersterwerbers.

Stimmungen und die Durchführung der routinemäßigen Servicearbeiten, die im Abschnitt „Serviceheft“ in dieser Garantieurkunde aufgeführt sind, sind keine Mängel, sondern übliche und dem Produkt innewohnende regelmäßige Wartungsnotwendigkeiten. Die hierfür entstehenden Kosten sind von der Garantie nicht erfasst.

Zur Aufrechterhaltung der Mangelfreiheit ist es zwingend erforderlich, dass der Ersterwerber für das Instrument einen geeigneten Aufstellungsort wählt, an dem die Luftfeuchtigkeit innerhalb der vorgegebenen Schwankungsbreite (siehe unten) bleibt und auch die zugelassenen Temperaturen eingehalten werden. Hierzu hat C. Bechstein im Falle des Verdachts der Über- oder Unterschreitung dieser Mindestanforderungen für den Aufstellungsort das Recht, das Instrument mit einem Langzeitmessgerät auszustatten und die Messwerte zusammen mit dem Ersterwerber auszuwerten.

Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus wird für die Oberfläche keine Garantie übernommen.

Nachbesserungen während der Garantiedauer oder der Austausch von Materialien begründen weder für das nachgebesserte Teil noch für das ganze Instrument eine Verlängerung der Gewährleistung/Garantie.

Haftungsausschlüsse

Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Unveränderlichkeit des Gehäuses (Furnier, Lackflächen, Farbtöne u.a.). Auch erstreckt sich die Garantie nicht auf Schäden oder Mängel, die sich aus extremem oder unangemessenem Gebrauch des Instrumentes ergeben (siehe Pflegehinweise) oder die daraus resultieren, dass das Instrument extremen Bedingungen im Hinblick auf Hitze, Kälte, zu hohe oder zu niedrige Luftfeuchtigkeit oder dem Wechsel solcher Bedingungen ausgesetzt wurde. Wir empfehlen zur Vermeidung solcher Bedingungen den Einsatz eines Klimakontrollgerätes, das bei ordnungsgemäßer Handhabung und Funktion die empfindlichen Teile des Instruments vor der unmittelbaren Einwirkung durch Schwankungen der relativen Luftfeuchtigkeit schützt, indem es Luftfeuchtigkeits-Schwankungen auf ein unschädliches Maß begrenzt. Ihr autorisierter Fachhändler/C. Bechstein Centrum berät Sie gern.

Der Garantieanspruch erlischt sofort bei Manipulationen oder Entfernungen der Fabrikationsnummer.

Voraussetzung für die Geltendmachung von Garantieansprüchen ist, das Instrument von einem qualifizierten Fachmann regelmäßig stimmen und warten zu lassen. Umfang und Häufigkeit der notwendigen Servicearbeiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Serviceheft“ dieser Garantiebedingungen. Auch hierzu berät Sie Ihr autorisierter Fachhändler/C. Bechstein Centrum gern und übernimmt oder vermittelt die Servicearbeiten. Einige grundsätzliche Hinweise, deren Einhaltung Voraussetzung für die Geltendmachung von Garantieansprüchen ist, enthält diese Urkunde in den Abschnitten „Serviceheft“ und „wichtige Pflegehinweise“.

Wichtige Pflegehinweise

Regelmäßige und fachgerechte Pflege erhalten den Wert des Instrumentes. Beauftragen Sie stets qualifizierte Fachtechniker mit Arbeiten in Ihrem Instrument. Die Schäden und Mängel, die durch laienhafte Wartung entstehen können, sind oft nur mit erheblichem Aufwand wieder zu reparieren. Auch die Suche nach störenden Geräuschquellen sollten Sie Fachleuten überlassen. Etwaiges Klirren und Rasseln kann auch auf Gegenstände zurückzuführen sein, die auf dem Instrument stehen oder sich im Raum befinden.

Ihr Instrument sollte sich langsam an ein neues Raumklima gewöhnen. Nach einer Anlieferung bei kalten Temperaturen (unter 10 Grad Celsius) bitten wir Sie, die Temperatur im neuen Aufstellungsraum zunächst zu reduzieren und diesen erst allmählich zu erwärmen. Bei Temperaturen unter 0°C kann der Polyesterlack reißen.

Das Instrument ist jährlich zweimal zu stimmen. Es empfiehlt sich auch eine regelmäßige Überprüfung der Regulierung und Intonation. Die entsprechenden Wartungsintervalle und Serviceumfänge entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Serviceheft“ dieser Garantieurkunde. Mindestens alle vier Jahre sollten zusätzlich zur Regulierung und Intonation auch die Klaviatur und die Mechanik gründlich gereinigt werden.

Bei der Reinigung Ihres Instrumentes verwenden Sie bitte keine Möbelpolituren. Die Polyesterflächen entstauben Sie am besten vorsichtig mit einem weichen, fusselfreien Tuch oder Federwedel. Das Tuch kann geringfügig angefeuchtet sein. Offenporige Instrumentenoberflächen sind mit trockenen, fusselfreien Tüchern zu entstauben. Tastenbeläge dürfen nicht mit lösungsmittelhaltigen Reinigungsflüssigkeiten behandelt werden. Bewährt hat sich ein mit milder Seifenlauge mäßig befeuchtetes, weiches Ledertuch.

Der Standort eines Flügels oder Klaviers ist von besonderer Bedeutung. Stellen Sie das Instrument nicht unmittelbar an eine nicht isolierte Außenwand, nicht in die Nähe von Wärmequellen oder Lüftungszuführungen, bzw. auf die Fußbodenheizung. Direkte Sonneneinstrahlung (hinter Fensterscheiben) ist schädlich für Furnier, Farbtöne und Oberflächen.

Beachten Sie vor allem die Luftfeuchtigkeit. Schwankungen zwischen 40% und 70% verträgt das Instrument, ideal sind 50% Luftfeuchtigkeit bei einer Raumtemperatur von 20°C. Sowohl starke kurzfristige als auch saisonale Schwankungen, ebenso wie zu niedrige oder zu hohe Luftfeuchtigkeit verursachen Veränderungen in Stimmung und Spielart oder sogar dauerhafte Schäden an den auf Luftfeuchtigkeit reagierenden Teilen (z.B. am Resonanzboden oder beim Stimmstock) und sind deswegen zu vermeiden. Prüfen Sie die Luftfeuchtigkeit mit einem Hygrometer und erhöhen Sie ggf. die Luftfeuchtigkeit durch Luftbefeuchter. Ihr autorisierter Fachhändler/C. Bechstein Centrum berät Sie gern.

Allein der deutsche Text ist rechtsverbindlich.

Sehen Sie sich hier ein Muster des Garantiehefts an